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Steuer-Tipp

Meine steuerliche Dienstleistung können Sie als Privatperson steuerlich geltend machen. Von 6000 € Lohnkosten pro Jahr können Sie bei der Einkommensteuererklärung 20 % absetzen. Wenn Sie dem Finanzamt also meine Malerrechnungen vorlegen, dann sind bis zu  1200 € davon steuerbegünstigt. Die Höhe der Gesamtrechnungen darf also nicht über 6000 € gehen. Das heißt, der Betrag von bis zu 1200 € wird von der zu zahlenden Steuer abgezogen. Der fiskalische Fachbegriff hierzu ist „haushaltsnahe Handwerkerrechnung“. Deshalb sammeln Sie die Rechnungen! Und bezahlen Sie die Rechnungen per Überweisung, nicht bar. Ihr Steuerberater kennt dieses Modell aus dem Einkommensteuerrecht. Fragen Sie nach, nutzen Sie es!